Zweck der Stiftung Signe und Ane Gyllenberg ist laut Stiftungsurkunde und den vom Justizministerium für Stiftungen bestätigten Satzungen die Förderung von medizinischen und damit verbundenen naturwissenschaftlichen Forschungen, insbesondere Forschungen, d ie sich mit den Auswirkungen geistiger und seelischer Faktoren auf die physische Konstitution und die physischen Funktionen des Menschen befassen, sowie Untersuchungen auf dem Gebiet der Hämatologie. In der Ausübung ihrer Aufgabe befolgt die Stiftung zum einen die Bestimmungen für die allgemeine Abteilung (A), zum anderen die Bestimmungen für medizinische Spezialforschungen (B).
A
Für die allgemeine Abteilung gelten u.a. folgende Bestimmungen:
1.
Die Erträge werden für die Gewährung von Stipendien verwendet, sowohl für Forschungs- als auch für Reisestipendien, des weiteren für die Unterstützung literarischer Veröffentlichungen sowie für die Förderung von medizinischen oder damit verbundene n naturwissenschaftlichen Forschungen, deren Gegenstand die "psychosomatische Beziehungen", also die auswirkungen der Seele auf den Körper, bei umgangssprachlichen Sinne "normalen" Individuen sind. Diese Bestimmungen sollen jedoch nicht zu eng ausgelegt werden, nur die Grundprinzipien selbst bleiben unberührt. Besondere Unterstützung soll jenen Forschern gewährt werden, die sich mit folgenden Problemkreisen beschäftigen:
a) die Auswirkungen psychischer Faktoren auf das Blut und den Blutkreislauf
b) die Auswirkungen psychischer Faktoren auf andere Organe
c) den Mechanismus, der diese Auswirkung vermittelt
d) psychische Faktoren als Verursacher von körperlichen Erkrankungen
e) therapeutischen Konsequenzen aus der Kenntnis der Auswirkungen psychischer Faktoren auf den Körper
2.
Das Stipendium bzw. die Förderung wird bevorzugt Forschern gewährt, die bereit sind, völlig neue Wege zu beschreiten; daß diese möglicherweise nicht zu Ergebnissen führen, darf für sich kein Hindernis sein, sofern die Absicht des Bewerbers aufrich tig ist.
3.
Einem Stipendiaten, der nachweist, daß er als Forscher erfolgreich ist, können neue Stipendien oder größere Unterstützungen gewährt werden.
4.
Ein Stipendium soll nicht zur Förderung von Forschungen gewärt werden, deren Ergebnisse man mit Hilfe von quälenden Tierversuchen erziehlt.
B
Für den Fonds für medizinische Spezialforschungen gilt, was für den allgemeinen Sektor verfügt wird, und darüber hinaus u.a. folgendes:
1.
Der Ertrag wird für die Gewährung von Stipendien - Forschungs- und Studienstipendien ebenso wie Reisestipendien - aufgewendet sowie für die Unterstützung von literarischen Veröffentlichungen und im allgemeinen für die Unterstützung von alle m, was solche medizinischen und damit verbundenen naturwissenschaftlichen Forschungen fördert, die auf Fragestellungen abzielen, wie geistige und seelische Faktoren auf die physische Konstitution und die physischen Funktionen von im umgangssprachlichen Sinne "normalen" Individuen einwirken. Diese Bestimmungen sollen jedoch nicht zu eng ausgelegt werden, nur die Grundprinzipen selbst bleiben unberührt.
2.
Stipendien dürfen nur Personen gewährt werden, die das medizinische Examen "Kandidat der Medizin" abgelegt haben, ein vergleichbares Examen an einer ausländischen Hochschule oder ein vergleichbares Examen an einer naturwissenschaftlichen Fakultät an einer inländischen oder ausländischen Hochschule. Reisestipendien können jedoch auch Personen ohne akademisches Examen gewährt werden. Bei der Bewertung der Qualifikation der Bewerber hat der Vorstand besonderes Gewicht auf die Solidität de r Basisbildung des Anwärters, die Glaubhaftigkeit seiner Absichten und seine Eignung für wissenschaftliches Arbeiten im allgemeinen zu legen.
3.
Da die medizinische Forschung gezeigt hat, daß die primäre Krankheitsentstehung in vielen Fällen in der "Psyche" zu suchen ist, soll besonders die Erforschung und Untersuchung dieses Primärbereiches gefördert werden. Somit muß die Arbei t auf die Weiterentwicklung der Untersuchung der geistigen, seelischen und physischen Konstitution des Menschen gerichtet werden, auf die Bedeutung des Ichs und die Auswirkungen moralischer Werte auf die Gesundheit und die kontinuierliche Wechselwirkung d ieser Faktoren sowie auf die gründliche Untersuchung des Menschen als Ganzes.
4.
Das Stipendium oder die Förderung wird bevorzugt Forschern gewärt, die bereit sind, völlig neue Wege zu beschreiten; daß diese möglicherweise nicht zu Ergebnissen führen, darf für sich kein Hindernis sein, sofern die Absicht des Bewerber s aufrichtig ist.
5.
Einem Stipendiat, der nachweist, daß er als Forscher erfolgreich ist, können weitere Stipendien erteilt werden. Die zu gewährende Forschungsunterstützung soll groß genug sein und bevorzugt ausreichen, daß sie es dem Stipendiaten ermöglicht, die betreffenden Forschung ungestört von wirtschaftlichen Sorgen für mehrere Jahre zu betreiben.
6.
Ein Stipendium darf nur Antragstellern gewährt werden, die in ihren Forschungen und Untersuchungen den von Rudolf Steiner formulierten wissenschaftlichen Prinzipien folgen. Stipendien können auch für Untersuchungen gewärt werden, die si ch mit den Auswirkungen jener Medikamente beschäftigt, die zur Zeit in der pharmazeutischen Fabrik Weleda in Arlesheim hergestellt werden. Des weiteren können Stipendien für Forschungsarbeiten auf jenen Spezialgebieten gewährt werden, in denen, laut Rudolf Steiner, "psychische" Krankheiten auf "physische" Gründe zurückzuführen sind. Sollten die Erträge der Stiftung dies ermöglichen, kann auch beschlossen werden, Forschungen aus dem Bereich der biodynamischen Landwirtschaft sowie "Heileurythmie" zu unterstützen, ebenso, daß auf Betreiben der Stiftung ein Laboratorium gegründet und unt erhalten wird, das sich ausschließlich mit Untersuchungen und Studien befaßt, wie sie vorstehend beschrieben werden und die auf den von Rudolf Steiner formulierten Prinzipien basieren.
7.
Eine Unterstützung soll nicht zur Förderung von Forschungen gewährt werden, deren Ergebnisse mit Hilfe von quälenden Tierversuchen erzielt werden.





